|
|||||||
| Wohnungswirtschaft | Finanzierung | Versicherung | Karriere | ||||
| Finanzierungsinstrumente Umschuldung öffentliche Förderung Rechner Zinsentwicklung Banken + Sparkassen Einlagensicherung | |||||||
![]() |
|
|
Basissicherung - Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH |
||
Auch die wenigen deutschen Kreditinstitute (kleinere Banken), die keinem Einlagensicherungsfonds angehören, sind durch die 1998 neu gegründete "Entschädigungseinrichtung der deutscher Banken GmbH" geschützt. Per Gesetz ist durch diese Institution der Sparerschutz im Einklang mit den Vorgaben der EU auf 90 Prozent der Einlage und maximal 20.000 Euro pro Kunden beschränkt. Dieser Schutz umfasst alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Andere Banken und die öffentliche Hand sind ausgeschlossen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden nicht geschützt. Diese Einlagensicherung gilt auch für Niederlassungen deutscher Kreditinstitute in anderen EU-Staaten, nicht jedoch für ausländische Banken, die in Deutschland tätig sind. Hier gelten spezielle Vorschriften.
|
||
| Home | Kontakt | Dr. Klein Network | Datenschutz | Impressum | Suche | Sitemap | ||