powered by Dr. Klein
WohnungswirtschaftFinanzierungVersicherungKarriere
Finanzierungsinstrumente   Umschuldung   öffentliche Förderung   Rechner   Zinsentwicklung   Banken + Sparkassen   Einlagensicherung   
Bundesaufsichtsamt  


Die besten Jobangebote der Wohnungswirtschaft.

Selbstverständlich können Sie auch vakante Stellen einpflegen. Karriere

Das Bundesaufsichtamt für das Kreditwesen stellt sich vor

Überblick

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) errichtete der Gesetzgeber 1962 das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) als zentrale Bankaufsichtsbehörde in Berlin. Durch das Berlin/Bonn Gesetz von 1994 wurde Bonn zum Sitz der Bankenaufsicht bestimmt.

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ist zentrale Kontroll- und überwachungsinstanz im Bereich der Bankenaufsicht und organisatorisch als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt.

Das BAKred übt seine Tätigkeit auf der Grundlage des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und verschiedener Spezialgesetze (z.B. Hypothekenbankgesetz, Bausparkassengesetz, Schiffsbankgesetz, Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, Auslandsinvestment-Gesetz, Depotgesetz, Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, Geldwäschegesetzes, Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) aus.

Aufgaben und Ziele der Aufsicht

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen beaufsichtigt per 31. Dezember 2000 insgesamt 3.006 Kredit- und 1.071 Finanzdienstleistungsinstitute. Der Gesetzgeber hat die Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben (Kreditinstitute) und /oder Finanzdienstleistungen erbringen (Finanzdienstleistungsinstitute), unter Aufsicht gestellt, um

  • Risiken und Störungen im Kreditwesen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren dieses gesamtwirtschaftlich besonders wichtigen Unternehmensbereiches beeinträchtigen und die Stabilität der Finanzmärkte gefährden könnten (Schlagwort: "Solvenzaufsicht") 
  • den weitest möglichen Schutz der den Instituten anvertrauten Kundengelder sicher zu stellen und
  • die Einhaltung der Spezialgesetze überwachen zu lassen.

Grenzen der Zuständigkeit des BAKred

Der Gesetzgeber hat sich für ein liberales Aufsichtskonzept entschieden. Es setzt lediglich einen ordnungsrechtlichen Rahmen für die innere Struktur und die Geschäftstätigkeit der Institute; direkte Einflussnahmen auf die geschäftspolitischen Entscheidungen der Banken schließt es dagegen aus. Das BAKred arbeitet ausschließlich im öffentlichen Interesse, so dass es bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Kunden und Instituten oder in Fragen des Verbraucherschutzes nicht gegen die Institute vorgehen kann.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Das Bundesaufsichtsamt arbeitet mit verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen zusammen.

  • Naturgemäß gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank besonders eng. Die Bundesbank sammelt und bereitet die regelmäßigen Meldungen der Institute auf, wertet eine Reihe von Daten aus und nimmt zu beabsichtigten aufsichtlichen Maßnahmen Stellung.
  • Seit dem 1. Januar 1995 arbeitet das BAKred eng mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) zusammen. Diese Behörde überwacht u.a. das Wertpapierdienstleistungsgeschäft der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, d.h. deren Handels- und Vermittlungsgeschäft für Kunden, das sich auf Wertpapiere und Derivate bezieht.
  • Ein wesentlicher Teil der internationalen Zusammenarbeit spielt sich auf multinationaler Ebene ab. Das BAKred ist in mehr als 50 verschiedenen internationalen Arbeitsgruppen vertreten.
  • Die bilaterale Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden hat angesichts der Vielzahl der internationalen Aktivitäten deutscher Institute stark an Bedeutung gewonnen.
  • Im Dezember 2000 hat das BAKred gemeinsam mit dem BAWe und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) das Forum für Finanzmarktaufsicht gegründet, dass die Aufsicht über Finanzinstitute koordinieren und Aufsichtskonzepte in sektorübergreifenden Angelegenheiten weiterentwickeln soll.

Bundesaufsichtamt f?r das Kreditwesen (BAKred)
Graurheindorfer Stra?e 108
D - 53117 Bonn

www.bakred.de

Telefon: 0228 / 207 - 0
Telefax: 0228 / 207 - 1550

Email: presse@bakred.bund.de

Home | Kontakt | Dr. Klein Network | Datenschutz | Impressum | Suche | Sitemap