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Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands |
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Die Einlagensicherungseinrichtungen des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands schützen Guthaben von Kunden bei den angeschlossenen Kreditinstituten unbegrenzt zu 100%. Dieser Schutz umfasst Einlagen von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Ausgenommen sind Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder (sowie deren Sondervermögen). Das gilt auch für Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat. Pfandbriefe und Kommunalobligationen bieten aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion dem Anleger eine umfassende Sicherheit und werden daher nicht zusätzlich geschützt. Die Einlagensicherung schützt dabei den Kunden, soweit dies nicht bereits durch die gesetzliche Einlagensicherung geschieht. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands wurde 1994 gegründet. Die Mittel für den Schutz der Kundeneinlagen werden von den angeschlossenen Banken aufgebracht.
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