|
|||||||
| Wohnungswirtschaft | Finanzierung | Versicherung | Karriere | ||||
| Lexika Recht und Gesetz Wohnungsmarkt Branchenbuch | |||||||
![]() |
|
|
Hier finden Sie eine umfangreiche Paragraphendatenbank zu Gesetzen, die wohnungswirtschaftliche Relevanz besitzen. |
||
§ 1... § 2... § 2a... § 2b... § 3... § 4... § 5... § 5a... § 6... § 7... § 8... § 8a... § 8b... § 9... § 10... § 11... § 12... § 13... § 14... § 15... § 16... § 17... § 18... § 18a... § 18b... § 18c... § 18d... § 18e... § 18f... § 19... § 20... § 21... § 22... § 23... § 25... § 26... § 27... § 28... § 29... § 32... § 33... § 33b... § 34... §1 WohnungsbindungsgesetzAnwendungsbereichArtikel 1Dieses Gesetz gilt für neugeschaffene öffentlich geförderte Wohnungen. Artikel 2Neugeschaffen sind Wohnungen, wenn sie durch Neubau, durch Wiederaufbau zerstörter oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude geschaffen worden sind und nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden. Artikel 3Öffentlich gefördert sind Wohnungen, a.auf die das Zweite Wohnungsbaugesetz nicht anwendbar ist, wenn öffentliche Mittel im Sinne des § 3 des Ersten Wohnungsbaugesetzes als Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung der Gesamtkosten des Bauvorhabens oder der Kapitalkosten eingesetzt sind, b.auf die das Zweite Wohnungsbaugesetz1 anwendbar ist, wenn öffentliche Mittel im Sinne des § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes als Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung der für den Bau dieser Wohnungen entstehenden Gesamtkosten oder zur Deckung der laufenden Aufwendungen oder zur Deckung der für Finanzierungsmittel zu entrichtenden Zinsen oder Tilgungen eingesetzt sind. |
||
| Home | Kontakt | Dr. Klein Network | Datenschutz | Impressum | Suche | Sitemap | ||