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Abgeld Abgeltungssteuer Abgeschlossenheitsbescheinigung Ablösung Abnahmeverpflichtung Abschreibung Abschreibung-degressive Abschreibung-lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) Abteilung I - III des Grundbuches Abtretung Abzahlungsdarlehen AfA AGB Agio Alleineigentum Allgemeine Darlehensbedingungen Amortisation Amtlicher Lageplan Anderkonto Annahmeerklärung annfänglicher effektiver Jahreszins Annuität Annuitätendarlehen Anpassungstermin Anschaffungskosten Anschlußfinanzierung Arbeitgeberdarlehen Aufgeld Auflassung Auflassungsvormerkung Aufteilungsplan Aufwendungsdarlehen/-zuschüsse Ausbauhaus Ausfallbürgschaft Auszahlung Auszahlungskurs Auszahlungsvoraussetzungen Autobanken Außenanlagen Aval Avalgebühr Effektiver Jahreszins AbschreibungBetrag bzw. Methode zur Ermittlung der durch Nutzung eingetretenen Wertminderung. Fast jedes Wirtschaftsgut unterliegt Abnutzungen und hat deswegen nur eine bestimmte Nutzungsdauer (z.B. vorgegeben durch sog. AfA-Tabellen). Die einmaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes werden auf diese gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA) und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Der Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist von der Abschreibungsursache (Gebrauchs- oder Zeitverschleiß) abhängig.
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