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Abgeld Abgeltungssteuer Abgeschlossenheitsbescheinigung Ablösung Abnahmeverpflichtung Abschreibung Abschreibung-degressive Abschreibung-lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) Abteilung I - III des Grundbuches Abtretung Abzahlungsdarlehen AfA AGB Agio Alleineigentum Allgemeine Darlehensbedingungen Amortisation Amtlicher Lageplan Anderkonto Annahmeerklärung annfänglicher effektiver Jahreszins Annuität Annuitätendarlehen Anpassungstermin Anschaffungskosten Anschlußfinanzierung Arbeitgeberdarlehen Aufgeld Auflassung Auflassungsvormerkung Aufteilungsplan Aufwendungsdarlehen/-zuschüsse Ausbauhaus Ausfallbürgschaft Auszahlung Auszahlungskurs Auszahlungsvoraussetzungen Autobanken Außenanlagen Aval Avalgebühr Effektiver Jahreszins AuszahlungDie Auszahlung (Valutierung) des Darlehens kann in der Regel erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe, bei Neubauten entsprechend Baufortschritt (Bautenstand) in Teilbeträgen ausgezahlt. Grundlage für die Teilauszahlung kann die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sein oder individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherrn und Bauträger.
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