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Horizonte20xx-Tagung
Das Wohnungswirtschafts-
treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch

Wann: 26/27. November 2012
Wo: Berlin

Näheres finden Sie hier.

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Darlehensvertrag



Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen (Darlehen). In der Praxis sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der Zinsssatz, der Auszahlungskurs, der anfängich effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie z.B. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren, die Tilgungsvereinbarungen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.

Das Finanzierungslexikon ist ein Service der Dr. Klein & Co. AG - Die Partner für ihre Finanzen - welcher Ihnen die Möglichkeit bietet, sich in das Fachwissen der Baufinanzierung einzulesen. Das Baufinanzierungslexikon ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für die Richtigkeit der Informationen können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

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