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Damnum Darlehen Darlehensantrag Darlehensbedingungen Darlehensbetrag Darlehensbewilligung Darlehensgeber Darlehensnehmer Darlehensnennbetrag Darlehensnominalbetrag Darlehensurkunde Darlehensvertrag Darlehensvertragslaufzeit Darlehenszins Darlehenszusage Darlehn Darleiher Deckungshypothek Deckungsprinzip Dingliche Sicherheiten Dingliche Zinsen Disagio Disagiorückerstattung DisagioDifferenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Disagio bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter. Ãblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, das der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, das über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzinssatz gezahlt werden kann. Das Disagio kann steuerlich abgesetzt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht (Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt.). Der Nominalzinssatz des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Disagios niedriger, der Effektivzinssatz liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Disagio. In der Regel kann ein Disagio von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbart werden. Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen, Disagio.
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