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eff Effektivzins Effektivzinssatz Eigenheimzulage Eigenkapital Eigenkapitalersatz Eigenleistungen Eigenmittel Eigennutzung Eigentumswohnung Eigentümergrundschuld Einheitswert Einkommensnachweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einliegerwohnung Einrede der Vorausklage Erbauszahlung Erbbaurecht Erbbauzins ErschlieÃung ErschlieÃungskosten Ertragswert Erwerberkosten EURIBOR ErbbaurechtEin zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Grundlage ist ein Erbaurechtsvertrag, der in der Regel über 50, 60 oder 99 Jahre abgeschlossen wird. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten. Dieser Erbbauzins kann einmalig oder jährlich gezahlt werden. Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und darf ausschlieÃlich an erster Rangstelle stehen. Zusätzlich wird ein besonderes Grundbuchblatt, ein Erbbaugrundbuch, angelegt, das auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann.
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