powered by Dr. Klein
WohnungswirtschaftFinanzierungVersicherungKarriere
Lexika   Recht und Gesetz   Wohnungsmarkt   Branchenbuch   
Wörterbuch   Zeitschriften   Historie   Plattenbauarten   Lexikon Baufinanzierung   Grundbuch-Lexikon   
Lexikon Baufinanzierung  
 

Nicht
vergessen!

Horizonte20xx-Tagung
Das Wohnungswirtschafts-
treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch

Wann: 26/27. November 2012
Wo: Berlin

Näheres finden Sie hier.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

Erbbaurecht



Ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Grundlage ist ein Erbaurechtsvertrag, der in der Regel über 50, 60 oder 99 Jahre abgeschlossen wird. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten. Dieser Erbbauzins kann einmalig oder jährlich gezahlt werden. Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und darf ausschließlich an erster Rangstelle stehen. Zusätzlich wird ein besonderes Grundbuchblatt, ein Erbbaugrundbuch, angelegt, das auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann.

Das Finanzierungslexikon ist ein Service der Dr. Klein & Co. AG - Die Partner für ihre Finanzen - welcher Ihnen die Möglichkeit bietet, sich in das Fachwissen der Baufinanzierung einzulesen. Das Baufinanzierungslexikon ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für die Richtigkeit der Informationen können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Home | Kontakt | Dr. Klein Network | Datenschutz | Impressum | Suche | Sitemap