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Gebäudewert Geldbeschaffungskosten Gemeinschaftseigentum Gesamtlaufzeit Gesamtrate Gesamtschuldner Geschuldeter Kreditbetrag Gewerbedarlehen Gleitzinsdarlehen Globalbelastung Globalgrundschuld Gläubiger Grenzabstand Grenzattest Grenzeinhaltungsbestätigung Grundbesitzwert Grundbuch Grundbuchamt Grundbuchauszug Grundbuchblatt Grundbucheinsicht Grunderwerbsteuer Grundförderung Grundpfandrecht Grundpfandrechtsgläubiger Grundschuld Grundschuldbestellung Grundschulddarlehen Grundsteuer Grundstück Grundstückskaufvertrag Gutachten Gutachter Gutachterkosten GrundbuchBeim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, welches die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken darlegt. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z. B. Käufer) eingesehen werden und genießt öffentlichen Glauben, d.h., dass die dort eingetragenen Tatbestände jedem gutgläubigen Dritten gegenüber als richtig gelten. Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III. Das Bestandsverzeichnis enthält die genauen Grundstücksangaben und sollte mit den Katasterpapieren übereinstimmen. In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse, in Abteilung II die Lasten und Beschränkungen und in Abteilung III die Belastungen eingetragen.
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