powered by Dr. Klein
WohnungswirtschaftFinanzierungVersicherungKarriere
Lexika   Recht und Gesetz   Wohnungsmarkt   Branchenbuch   
Wörterbuch   Zeitschriften   Historie   Plattenbauarten   Lexikon Baufinanzierung   Grundbuch-Lexikon   
Lexikon Baufinanzierung  
 

Nicht
vergessen!

Horizonte20xx-Tagung
Das Wohnungswirtschafts-
treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch

Wann: 28./29. November 2011
Wo: Berlin

Näheres finden Sie hier.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

Grundpfandrecht



Grundstücke können mit einem Pfandrecht belastet werden, d.h. das Grundstück dient dem jeweiligen Grundpfandrechtsgläubiger, meist dem Darlehensgeber, als Sicherheit für eine Darlehen gegen den Grundstückseigentümer (meist Darlehensnehmer). Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehen nicht nach, so kann der Darlehensgeber seine Ansprüche aus der Verwertung des Grundpfandrechtes z.B. durch öffentliche Versteigerung befriedigen. Aufgrund der Eintragung im Grundbuch sichern Grundpfandrecht dem Grundpfandrechtsgläubiger den Rückgriff auf die Immobilie. Es gibt drei Arten von Grundpfandrechten: 1. die Grundschuld 2. die Hypothek 3. die Rentenschuld.

Das Finanzierungslexikon ist ein Service der Dr. Klein & Co. AG - Die Partner für ihre Finanzen - welcher Ihnen die Möglichkeit bietet, sich in das Fachwissen der Baufinanzierung einzulesen. Das Baufinanzierungslexikon ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für die Richtigkeit der Informationen können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Home | Kontakt | Dr. Klein Network | Datenschutz | Impressum | Suche | Sitemap