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InstandhaltungskostenKosten, die für die Instandhaltung einer Immobilie zu veranschlagen sind, z.B. für Heizung, Fahrstuhl, etc. Instandhaltungskosten gehören wie die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.
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