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MaBV Makler- und Bauträgerverordnung Maklercourtage Marktwert Mietausfallwagnis Miteigentum nach Bruchteilen Miteigentumsanteil Mitschuldner Modernisierung Monatsrate MaklercourtageMaklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wird ein Grundstück durch einen Makler vermittelt, so ist eine Provision an den Makler zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Ãbliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern: 3 bis 6 % des Kaufpreises.
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