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vergessen!

Horizonte20xx-Tagung
Das Wohnungswirtschafts-
treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch

Wann: 26/27. November 2012
Wo: Berlin

Näheres finden Sie hier.

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Negativerklärung



Eine Negativerklärung ist eine im Kreditvertrag vom Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber übernommene Verpflichtung, Vermögenswerte - insbesondere Immobilien - für die Dauer des Kreditverhältnisses ohne Einverständnis des Kreditinstitutes weder zu veräußern noch zu belasten. Die Negativerklärung ist ein rechtsgeschäftliches Veräußerungs- und Verfügungsverbot (§137 BGB).

Das Finanzierungslexikon ist ein Service der Dr. Klein & Co. AG - Die Partner für ihre Finanzen - welcher Ihnen die Möglichkeit bietet, sich in das Fachwissen der Baufinanzierung einzulesen. Das Baufinanzierungslexikon ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für die Richtigkeit der Informationen können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

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