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Nachfinanzierung Nachrangfinanzierung Nebenleistungen Negativerklärung Nennbetrag Nennwert Nettodarlehensbetrag Nettokaltmiete Nettokreditbetrag Nettomiete Nichtabnahmeentschädigung Niedrigenergiehaus Nominalbetrag Nominalschuld Nominalzins Notaranderkonto Notarbestätigung Notarielle Beurkundung Notarkosten Nutzfläche NotarbestätigungSchriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daà der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Die Notarbestätigung ermöglicht die vorzeitige Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist, da der Notar durch diese Bestätigung die Gewähr für die rangrichtige Eintragung übernimmt.
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