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Rahmenzins Rangattest Rangbescheinigung Rangstelle Rate Ratenverzug Realkredit Realkreditinstitut Realkreditinstitute Referenzkonto Refinanzierung Reinertrag Renovierung Rentenschuld Restschuld Risikolebensversicherung Rohertrag Rückgewähransprüche Rücktritt Rückzahlung RatenverzugWenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet. Die Höhe des Verzugsschadens richtet sich nach dem Bruttosollzinssatz.
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