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Festzins Sachwert Schufa Schuldner Schuldnerwechsel Schuldübernahme Schuldzinsenabzug Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Schätzkosten Schätzung Schätzungskosten Selbst- und Nachbarhilfe Selbsthilfe Selbstschuldnerische Bürgschaft Sicherheiten Sicherungshypothek Sicherungsvereinbarung Sicherungszweckerklärung Sollzins Sollzinsbetrag Sollzinsbindung Sollzinsbindungsende Sollzinsbindungsperiode Sonderausgaben Sondereigentum Sondertilgung Sondertilgungspflicht Sondertilgungsrecht Staatliche Zuschüsse Steuerliche Förderung (des Eigenheims) Steuermodelle SondertilgungZusätzliche Tilgung in einer Summe zur normalen Tilgung (z.B. 1 %, 2 %). Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist in der Regel eine Sondertilgung nicht möglich, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluss die Option einer Sondertilgung vereinbart wurde. Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten. Bei Bausparkassen können jederzeit Sondertilgungen geleistet werden. Sondertilgungen können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens. Beispiel: Darlehenssumme bei AbschluÃ: ⬠100.000,00 = Nominalbetrag Zinssatz: 6,00 %, Tilgung: 1 %, Annuität: ⬠7.000,00 = mtl. Rate: ⬠583,33 Darlehensrestschuld am 31.12.1999: ⬠80.000,00 = Effektivbetrag Sondertilgung von ⬠20.000,00 a) auf den Nominalbetrag ⬠100.000,00 - ⬠20.000,00 = ⬠80.000,00 Annuität: ⬠80.000,00 x (6,00 % + 1 %) ./. 100 = ⬠5.600,00 = mtl. Rate: ⬠466,67 b) auf den Effektivbetrag Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von ⬠100.000,00 gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens verringert sich aber, da die Restschuld statt ⬠80.000,00 nur noch ⬠60.000,00 beträgt.
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