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vergessen!

Horizonte20xx-Tagung
Das Wohnungswirtschafts-
treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch

Wann: 26/27. November 2012
Wo: Berlin

Näheres finden Sie hier.

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Sondertilgung



Zusätzliche Tilgung in einer Summe zur normalen Tilgung (z.B. 1 %, 2 %). Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist in der Regel eine Sondertilgung nicht möglich, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluss die Option einer Sondertilgung vereinbart wurde. Bei variabel verzinsten Darlehen kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten. Bei Bausparkassen können jederzeit Sondertilgungen geleistet werden. Sondertilgungen können in der Regel auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag verringert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag verringert sich die Laufzeit des Darlehens. Beispiel: Darlehenssumme bei Abschluß: € 100.000,00 = Nominalbetrag Zinssatz: 6,00 %, Tilgung: 1 %, Annuität: € 7.000,00 = mtl. Rate: € 583,33 Darlehensrestschuld am 31.12.1999: € 80.000,00 = Effektivbetrag Sondertilgung von € 20.000,00 a) auf den Nominalbetrag € 100.000,00 - € 20.000,00 = € 80.000,00 Annuität: € 80.000,00 x (6,00 % + 1 %) ./. 100 = € 5.600,00 = mtl. Rate: € 466,67 b) auf den Effektivbetrag Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von € 100.000,00 gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens verringert sich aber, da die Restschuld statt € 80.000,00 nur noch € 60.000,00 beträgt.

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