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Festzins Sachwert Schufa Schuldner Schuldnerwechsel Schuldübernahme Schuldzinsenabzug Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Schätzkosten Schätzung Schätzungskosten Selbst- und Nachbarhilfe Selbsthilfe Selbstschuldnerische Bürgschaft Sicherheiten Sicherungshypothek Sicherungsvereinbarung Sicherungszweckerklärung Sollzins Sollzinsbetrag Sollzinsbindung Sollzinsbindungsende Sollzinsbindungsperiode Sonderausgaben Sondereigentum Sondertilgung Sondertilgungspflicht Sondertilgungsrecht Staatliche Zuschüsse Steuerliche Förderung (des Eigenheims) Steuermodelle SondertilgungsrechtIm Darlehensvertrag zu vereinbarendes Recht des Darlehensnehmer, unabhängig von der laufenden Tilgung Rückzahlungen auf das Darlehen zu leisten. Sondertilgungsrechte stellen stets ein einseitiges Optionsrecht (Wahlrecht) des Darlehensnehmer auf auÃerordentliche Tilgung des Darlehens bzw. eines Teilbetrages dar. Fest vereinbarte Zahlungen, auch wenn diese auÃerhalb der laufenden Tilgung erfolgen, stellen eine Sondertilgungspflicht dar. Hier wird unter verkäuferischen Aspekten von einigen Darlehensgeber gern eine irreführende Verwendung des Begriffes Sondertilgungsrecht praktiziert.
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