powered by Dr. Klein
WohnungswirtschaftFinanzierungVersicherungKarriere
Lexika   Recht und Gesetz   Wohnungsmarkt   Branchenbuch   
Wörterbuch   Zeitschriften   Historie   Plattenbauarten   Lexikon Baufinanzierung   Grundbuch-Lexikon   
Lexikon Baufinanzierung  
 

Nicht
vergessen!

Horizonte20xx-Tagung
Das Wohnungswirtschafts-
treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch

Wann: 28./29. November 2011
Wo: Berlin

Näheres finden Sie hier.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

Tilgungsersatzprodukt



wird auch als Tilgungssurrogat bezeichnet. Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber, die Tilgung eines Darlehens für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Während dieser Zeit zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgung für das Darlehen. Tilgungsaussetzungen treten häufig in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen auf. Hierbei wird die nicht geleistete Tilgung ersatzweise in eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag investiert. Dem Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages abgetreten. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen, hat aber Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben. Tilgungsaussetzung kann unter Umständen bei vermieteten Objekten sinnvoll sein. Solche Darlehen werden auch Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen genannt.

Das Finanzierungslexikon ist ein Service der Dr. Klein & Co. AG - Die Partner für ihre Finanzen - welcher Ihnen die Möglichkeit bietet, sich in das Fachwissen der Baufinanzierung einzulesen. Das Baufinanzierungslexikon ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Für die Richtigkeit der Informationen können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Home | Kontakt | Dr. Klein Network | Datenschutz | Impressum | Suche | Sitemap