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Sparkassen - regionale Stützungsfonds und Gewährsträgerhaftung |
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Die Sparkassen bieten die absolute 100 %ige Sicherheit für Ihre Geld. In 4 Stufen werden Sie gesichert. 1. Stufe - Regionale Stützungsfonds der Sparkassen In der ersten Stufe bilden die Sparkassen 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds), die zunächst aufgerufen sind, die Sparkassen innerhalb ihres regionalen Einzugsgebietes zu stützen. Die Stützung erfolgt durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung. Die regionalen Stützungsfonds finanziert sich über eine Umlage in Höhe von 0,3 % der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken" der jeweils angeschlossenen Sparkassen. Dieser Beitrag kann bei bestimmten Banken erhöht werden (bonitätsabhängig). Eine Aussetzung und Verdoppelung der Beiträge ist möglich. 2. Stufe - Sicherungsreserve der Landesbanken Die Landesbanken und Girozentralen bilden eigene Fonds, die sogenannte Sicherungsreserve die durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung sowohl Landesbanken als auch Sparkassen beisteht. 3. Stufe - Überregionaler Ausgleich Sobald die 1. und 2. Stufe erschöpft sind, tritt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Das bedeutet: Das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds steht im Notfall gemeinschaftlich zur Verfügung. Auch die Sicherungsreserve der Landesbanken nimmt an dem überregionalen Ausgleich teil. Die Sicherungsfonds bewirken also indirekt eine Einlagensicherung, ohne dass der Einleger selbst etwas davon erfährt. Es liegt der Fall der sog. Institutssicherung (typisch für deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken) vor. 4. Stufe - Gewährsträgerhaftung Eine deutsche Spezialität ist das öffentlich-rechtliche Bankensystem mit den Landesbanken auf internationaler und den Sparkassen auf lokaler Ebene. Gestützt werden die Landesbanken und Sparkassen durch öffentliche Gebietskörperschaften (bei den Landesbanken das jeweilige Land und bei den Sparkassen der Landkreis bzw. die Stadt oder Gemeinde), die als Gewährträger auftreten. Mit der damit verbundenen Gewährsträgerhaftung übernehmen die öffentlichen Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank. Und schlussendlich sind auch sämtliche Sparkassen und Landesbanken von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert.
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