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Horizonte20xx-Tagung Das Wohnungswirtschafts- treffen – die überregionale Plattform für Information und Erfahrungsaustausch
Wann: 29./30. November 2010 Wo: Berlin
Näheres finden Sie hier. |
Das Altdarlehen mit einer maximalen Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren wird nicht gekündigt, stattdessen wird der aktuelle Zins, zuzüglich eines durch die Vorhaltekosten des Darlehensgebers bestimmten Aufschlags, "reserviert" und vertraglich fixiert. Die Auszahlung des neuen Darlehens erfolgt dann zum Zeitpunkt des Auslaufs der vereinbarten Zinsbindungsfrist des alten Darlehens. |
Umschuldung von Darlehen mit zukünftigem Zinsfestschreibungsablauf auf Termin (Forwardkonditionen) - Kündigung zum Zinsfestschreibungsablauf
- Es werden vom Darlehensnehmer mit dem alten bzw. einem neuen Darlehensgeber Konditionen für ein neues Darlehen vertraglich fixiert, welches zum Zinsfestschreibungsauslauftermin des alten Darlehens zur Auszahlung ansteht.
- Höhe des neuen Darlehens entspricht der Restschuld des alten Darlehens
- Vom Darlehensnehmer sind bis zum Zinsfestschreibungsauslauf Zinsen entsprechend den beim Altdarlehen vereinbarten Konditionen zu zahlen. Mit Auszahlung des Neudarlehens und Ablösung des Altdarlehens (zum Zinsfestschreibungstermin) reduziert sich die Zinsbelastung des Darlehensnehmers.
Vorteile: - Keine doppelte Zahlung einer Bankmarge, da keine Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank erhoben oder verrechnet wird
- Üblicherweise sehr lange Zinsbindungsfrist aufgrund der Addition von Zinsfestschreibungszeit des neuen Darlehens und Restlaufzeit des Altdarlehens (Forwardperiode).
Nachteile: - Bedingt durch die Vorhaltekosten des Darlehensgebers über dem aktuellen Kapitalmarktniveau liegende Konditionen für das neue Darlehen
Fazit: - Aufgrund der nicht doppelt anfallenden Bankmarge ist diese Umschuldungskonstruktion den vorgenannten Varianten vorzuziehen.
Umschuldungsvarianten
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